Ich bin seit 1993 Fachanwältin für Arbeitsrecht und ausgebildete Mediatorin.
Aufgrund meiner fachlichen Qualifikation und langjährigen Erfahrung verstehe ich es, Arbeitsrechtsstreitigkeiten rasch einer Lösung zuzuführen.
Zeitaufwendige und kostenintensive Arbeitsgerichtsprozesse werden so vermieden.
Ist ein Arbeitnehmer länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern tätig, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber benötigt dann zum Ausspruch einer Kündigung einen Kündigungsgrund.
Kündigungsgründe nach § 1 Abs. 2 KSchG sind:
Rechtsanwältin Plikat führt für Sie dir Kündigungsschutzklage!
Bei Aufhebungsverträgen müssen bestimmte Formulierungen und Bedingungen (z. B. Einhaltung von Kündigungsfristen) beachtet werden.
Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsagentur führen, wie z. B. Sperrfristen oder Anrechnung von Abfindungen etc.
Sogenannte Sprinterklauseln ermöglichen bei langfristigen Aufhebungsverträgen auch eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit gleichzeitiger Erhöhung der Abfindung.
Rechtsanwältin Plikat formuliert Ihre Aufhebungsvertrge rechtssicher!
In gerichtlichen Verfahren wenden die Arbeitsgerichte zur Berechnung der Abfindung folgende Faustformel an:
Ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
Außergerichtlich verhandelt Rechtsanwältin Plikat in der Regel höhere Abfindungen!
Der Arbeitsvertrag regelt, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenzuschläge, Gehaltszuschläge, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld etc. hat. Bei Tarifbindung sind solche Ansprüche grundsätzlich im Tarifvertrag geregelt.
Ansprüche auf solche Zahlungen können sich auch aus betrieblicher Übung oder Gleichbehandlungsgrundsätzen ergeben. Teilweise verrechnen Arbeitgeber Weihnachtsgeld und Überstundenzuschläge mit dem regulären Gehalt, um den Mindestlohn zu erfüllen.
Rechtsanwältin Plikat prüft für Sie, ob Ihnen Ihr Arbeitgeber den gerechten Lohn zahlt!
Der Arbeitgeber hat ein Zeugnis formell richtig zu erstellen. So ist das Zeugnis mit dem Beendigungstag des Arbeitsverhältnisses zu datieren.
Inhaltlich hat das Arbeitszeugnis die Arbeitsaufgaben korrekt aufzulisten und die arbeitsvertraglichen Leistungen zu bewerten. Mit der Zeugnisformulierung „war an den Aufgaben sehr interessiert“ wird die Arbeitsleistung als mangelhaft bewertet.
Die Zeugnisformulierung „hat die übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht und in aller bester Weise entsprochen“ entspricht einer sehr guten Beurteilung.
Rechtsanwältin Plikat überprüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte "Schlechtnoten" und lässt das ggf. korrigieren!